Schutzmassnahmen einhalten, Lockdown verhindern

Die Regierung hat die Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus aufgrund der immer noch hohen Fallzahlen – aktuell sind viele Personen in Quarantäne – wieder verschärft. Die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer (LIHK) appelliert an alle, sei es Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite, zum eigenen Schutz und zur Eindämmung der Fallzahlen die geltenden Massnahmen einzuhalten, damit ein vollständiger Lockdown verhindert werden kann:

Die Regierung empfiehlt das Arbeiten von zu Hause aus wo immer das möglich ist. Zudem werden weitere Massnahmen am Arbeitsplatz erlassen. Zum Schutz von Arbeitnehmenden gilt ab 18. Januar 2021 in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält (unabhängig von der Grösse des Raumes). Dies gilt auch in Fahrzeugen. Besonders gefährdete Personen werden spezifisch geschützt. Für sie wird das Recht auf Homeoffice oder ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz oder eine Beurlaubung eingeführt.

Antworten zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus haben die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer (LIHK), die Wirtschaftskammer Liechtenstein und der Liechtensteinische ArbeitnehmerInnenverband (LANV) in einem gemeinsamen Papier zusammengestellt. Diese Informationen finden Sie hier.

Coronavirus: Aktuelle Informationen