Beratung beim Ursprungszeugnis- und Beglaubigungsdienst nur nach telefonischer Anmeldung

Der Schalter des Ursprungszeugnis- und Beglaubigungsdiensts wird aufrechterhalten. Persönliche Beratung am Schalter erfolgt jedoch ab 18. März 2020 bis auf Weiteres nur noch nach telefonischer Voranmeldung. Per Telefon oder per Mail sind die Schalter-Mitarbeiterinnen gerne für Sie da.